Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) hat man die Möglichkeit, in eine öffentlich geförderte Wohnung zu ziehen. Ob Bürgern von Köln ein Wohnberechtigungsschein zusteht, hängt von der Höhe ihres Einkommens ab. Dabei legt jedes Bundesland eine eigene Einkommensgrenze fest. Der WBS gilt nur in dem Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein WBS, der in Köln ausgestellt wurde, gilt also in ganz Nordrhein-Westfalen.
Für den Antrag benötigt man bestimmte Papiere: Eine aktuelle Meldebescheinigung für alle Mitbewohner, ausländische Bürger brauchen eine Aufenthaltsgenehmigung, ferner muss man sein Einkommen offenlegen und dieses für die letzten 12 Monate lückenlos nachweisen. Das können Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Lohnbescheinigungen und Leistungsbescheide der Arbeitsagentur oder des Sozialamtes sein.
Für die Einkommensgrenze gilt bei einem Erwachsenen der jährliche Grundbetrag von 18.010 Euro, für zwei Personen erhöht sich die Summe auf 21.710 Euro. Um Wohngeld zu bekommen, muss man in der Wohnung wohnen und selbst die Miete tragen oder die Wohnung als Eigentümer selbst nutzen. Die Wohngeldberechnung ist relativ schwierig und hängt unter anderem von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Miete ab. Um zu erfahren, ob Sie für derartige Transferleistungen berechtigt sind, können Sie den Wohngeldrechner nutzen, den das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr online bereitstellt.
Ein Wohnberechtigungsschein ist nur zwölf Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Danach musste erneuert werden. Er kann von Eheleuten, Verlobten, Menschen in eheähnlicher Gemeinschaft, aber auch von Wohngemeinschaften beantragt werden. Je nach Dringlichkeit bekommt der WBS einen Rang. Je niedriger dieser Rang, desto dringender wird die Vermittlung einer Sozialwohnung eingestuft. Um diesen Rang zu erhalten, ist wiederum eine Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich. Die erhält man vom zuständigen Leistungsträger, also dem Sozialamt oder der ARGE.
Köln ist eine Stadt mit vielen Studenten. Auch für Studierende ist es möglich, einen WBS zu beantragen, sofern sie in Köln einen Zweitwohnsitz angemeldet haben. Da die Bearbeitung eines solchen Antrags mindestens vier Wochen dauert, sollte man ihn möglichst frühzeitig stellen.
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