Die Gewerbefläche befindet sich im 1.OG eines vier Parteienhauses im Industriegebiet von Dreieich. Die Immobilie wurde komplett modernisiert und präsentiert sich in einem gepflegten Zustand. Zur Ausstattung gehört neben den hochwertigen Böden, die Cat-Verkabelung. Diese runden das Objekt hervorragend ab und bietet Ihnen eine vielseitige Nutzbarkeit.
Sie betreten die Räumlichkeiten über einen lang gezogenen Flur, der alle vier Räume, ein Badezimmer, eine Küche und ein Gäste-WC verbindet. Die Fläche kann sowohl als Büro, Praxis oder Studio genutzt werden. Zur Immobilie gehört ein Kfz-Außenstellplatz, welchen man für zusätzlichen 50,00 Euro pro Monat anmieten muss.
- attraktive Geschäftslage für Büros, Praxen und Studios
- ca. 200 m² Gewerbefläche / Bürofläche / Studiofläche
- vielseitige Nutzbarkeit
- vier Räume
- ein Badezimmer
- eine Küche
- ein Gäste-WC
- ein Kfz-Außenstellplatz (zzgl. 50,00 EUR pro Monat)
Das angebotene Objekt befindet sich in Dreieich-Sprendlingen, einem der attraktivsten Standorte im Rhein-Main-Gebiet. Mit seiner erstklassigen Lage und der Nähe zu den Autobahnen A3, A5 und A661 sind die Innenstädte von Frankfurt und Darmstadt sowie die Hauptbahnhöfe und der internationale Flughafen Frankfurt am Main in jeweils 15-20 Autominuten erreichbar. Insgesamt wird das Objekt somit jedem Anspruch gerecht und es muss kein Wunsch offen bleiben.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Main Estate Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümern, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
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