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Baugrundstück - 438 m² - sofort bebaubar!

das Grundstück Wohngrundstück Menden
das Grundstück
VERKAUFT
das Grundstück von links Wohngrundstück Menden
das Grundstück von links
das Grundstück von rechts Wohngrundstück Menden
das Grundstück von rechts
das Grundstück

Objektart

Wohngrundstück

Adresse

58708 Menden

Objektdaten

Objekt-Nr. VRK936
Grundstück (ca.) 438 m²
Kaltmiete Preis auf Anfrage
Informationen
Details
Bebaubar nach
Bebauungsplan
GFZ
0.80
Provision für Mieter
0,00

Wir bieten Ihnen ein voll erschlossenes Baugrundstück in Menden auf Erbpachtbasis an.

Bei Bebauung ist keine Baugenehmigung notwendig.
Es reicht an der Lage des Baugrundstückes die Stellung eines Bauantrages. Die Stadt Menden muss innerhalb von 4 Wochen reagieren, ansonsten gilt das Bauvorhaben als genehmigt.

Ein amtlicher Lageplan der Vermessung des Grundstückes sowie ein Baugrundgutachten liegen vor.

Die gem. Baugrundgutachten notwendigen Gründungsarbeiten sind bereits vorgenommen worden. Gleiches gilt für die Kanalanschlüsse für Schmutz und Regenwasser (Trennsystem).
Die Leerrohre für die Versorgungsleitungen (Wasser, Strom, Telefon, Internet) liegen bereits.

Es liegt für das Baugrundstück bereits ein genehmigter Bauantrag inkl. aller Nebenbescheinungen sowie Statik und finale Bauausführungspläne vor. Bei Interesse kann hierüber gesprochen werden.

Menden

Überlegen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, ist es von großer Bedeutung den Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch Marion Kappenstein einschätzen. Unser bundesweites Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.

Hinweis nach dem Geldwäschegesetz - eine Information vom Maklerbüro Menden (Sauerland), Kappenstein Immobilien.
Als Immobilienmakler ist MARION KAPPENSTEIN IMMOBILIEN nach dem Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises oder Reisepasses festhalten, sofern Sie als natürliche Person handeln. Dies erfolgt beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass wir als Makler die Kopien bzw. Nachweisunterlagen fünf Jahre aufbewahren müssen.

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Ansprechpartner

Ansprechpartnerfoto Rüdiger Kappenstein

Rüdiger Kappenstein
Telefon: 02373-7571390
info@kappenstein-immobilien.de

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