Die Bagger sind auf der ehemaligen Ackerfläche an der Büscherstraße gegenüber der Kleingartenanlage „Grüne Insel" aufgefahren. Demnächst sollen dort 18 ein- bis zweigeschossige Einfamilienhäuser entstehen. Dabei können sich die Bauherren sowohl die ausführende Baufirma, den Architekten und somit auch die Architektur ihres künftigen Zuhauses selbst aussuchen und bestimmen. Es werden dort also auf den 410 bis 555 Quadratmeter großen Grundstücke keine Häuser „von der Stange" errichtet.
Kanal:
Kosten für die Herstellung der Kanal-Hausanschlussleitung - ohne Hausanschlussschacht - je Grundstück ein Mischwasserkanal vom öffentlichen Kanal bis ca. 1 Meter hinter die Grundstücksgrenze verlegt, kostet einmalig 1.350 Euro inkl. MwSt..
Vermessungskosten:
Die Kosten für die Teilungsvermessung und Eintragung der Baulast auf der Privatstraße betragen 2.350 Euro pro Grundstück inkl. der anteiligen Kataster-Übernahmegebühren.
Städtebauliche Anforderungen:
Die Bebauung erfolgt nach § 34 BauGB als allgemeines Wohngebiet (WA),
Grundflächenzahl (GRZ) 0,4,
Geschossflächenzahl (GFZ) 0,8.
Der Nachweis ist zu erbringen.
Nicht bebaute Flächen sind gärtnerisch zu gestalten.
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Hinweis nach dem Geldwäschegesetz - eine Information vom Immobilienmakler Bergkamen, Kappenstein Immobilien.
Als Immobilienmakler ist MARION KAPPENSTEIN IMMOBILIEN nach dem Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises oder Reisepasses festhalten, sofern Sie als natürliche Person handeln. Dies erfolgt beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass wir als Makler die Kopien bzw. Nachweisunterlagen fünf Jahre aufbewahren müssen.
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